Arbeitszeitrechner

★ Kostenloser Online-Rechner

Urlaubsrechner 2026 Urlaubsanspruch kostenlos berechnen

Viele Arbeitnehmer kennen ihren genauen Urlaubsanspruch nicht. Ob Teilzeit, Minijob, Kündigung oder Elternzeit: Der Rechner folgt klaren gesetzlichen Regeln.

● 100% Kostenlos ● Inkl. anteiligem Urlaub ● Mit Übertrag

Urlaubsrechner

Urlaubsanspruch präzise berechnen — inkl. anteiligem Urlaub & Übertrag

📋 Arbeitsverhältnis

✈️ Urlaubsverbrauch

✈️ Sonderurlaub einbeziehen?

Urlaubsrechner – So berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) legt in § 3 fest: Jeder Arbeitnehmer hat jährlich Anspruch auf mindestens 24 Werktage Erholungsurlaub – das Gesetz geht von einer 6-Tage-Woche aus. Für die meisten Arbeitnehmer mit 5-Tage-Woche ergibt sich daraus ein gesetzlicher Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen pro Jahr.

Formel: Jahresurlaub ÷ 6 Werktage × tatsächliche Arbeitstage pro Woche = Urlaubsanspruch. Beispiel bei 5-Tage-Woche: 24 ÷ 6 × 5 = 20 Urlaubstage.

Anteilige Formel: (Beschäftigungsmonate ÷ 12) × Jahresurlaub = anteiliger Urlaubsanspruch. Bruchteile ab 0,5 Tagen rundet § 5 Abs. 2 BUrlG auf volle Tage auf. Unterhalb von 0,5 bleibt der Bruchteil bestehen oder wird abgerundet – je nach Konstellation.

Urlaubsrechner

Urlaubstage-Tabelle: Von der 1-Tage-Woche bis zur 6-Tage-Woche

Arbeitstage pro WocheGesetzlicher MindesturlaubBasis: 30 Tage Vertragsurlaub (5-Tage-Ref.)
1 Tag4 Tage6 Tage
2 Tage8 Tage12 Tage
3 Tage12 Tage18 Tage
4 Tage16 Tage24 Tage
5 Tage20 Tage30 Tage
6 Tage24 Tage36 Tage

Der gesetzliche Mindesturlaub richtet sich ausschließlich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche – nicht nach der täglich geleisteten Stundenzahl. Ob jemand 4 oder 8 Stunden an einem Arbeitstag arbeitet, ändert den Urlaubsanspruch nicht.

Urlaubsrechner Teilzeit – Arbeitstage entscheiden, nicht Stunden

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verbietet in § 4 Abs. 1 die schlechtere Behandlung von Teilzeitkräften ohne sachlichen Grund. Das BUrlG behandelt Teilzeit und Vollzeit deshalb identisch: Entscheidend ist allein, an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wird.

Wer 5 Tage pro Woche in Teilzeit arbeitet – egal ob 20 oder 35 Stunden – hat denselben Urlaubsanspruch wie eine Vollzeitkraft mit einer 5-Tage-Woche.

4-Tage-Woche: Warum weniger Tage auch weniger Urlaub bedeuten

Bei einer 4-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 16 Tage – nicht 20. Das klingt nach weniger, entspricht aber denselben 4 Erholungswochen im Jahr. Der entscheidende Unterschied: Pro Urlaubswoche werden nur 4 Tage verbraucht, nicht 5.

Viele Arbeitnehmer empfinden das als Nachteil. Im Verhältnis sind sie gleichgestellt – die Urlaubswochen bleiben konstant.

Urlaubsrechner beim Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit im laufenden Jahr

Wechselt jemand während des Jahres von Vollzeit auf Teilzeit, müssen die Zeiträume separat berechnet werden. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 14.03.2017 (Az. 9 AZR 7/16) folgende Formel festgelegt:

Verbleibender Urlaub × (neue Arbeitstage ÷ alte Arbeitstage) = umgerechneter Resturlaub

Beispiel: 10 Tage Resturlaub, Wechsel von 5 auf 3 Arbeitstage pro Woche: 10 × (3 ÷ 5) = 6 Tage Resturlaub

Ist die Richtung umgekehrt – von 3 auf 5 Tage – erhöht sich der Resturlaub entsprechend. Diese Umrechnung gilt nur für noch nicht genommene Urlaubstage. Bereits gewährter Urlaub verändert sich nicht.

Urlaubsrechner Minijob – Gleichbehandlung ist Pflicht

Minijobber sind keine Arbeitnehmer zweiter Klasse. Das BUrlG gilt für jede Beschäftigung – unabhängig von Stundenzahl und Verdienst. Wer in einem Minijob tätig ist, hat denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte, anteilig berechnet nach den Arbeitstagen pro Woche.

Minijob-Formel: (Arbeitstage pro Woche × 24) ÷ 6 = Urlaubsanspruch. Bei 2 Arbeitstagen/Woche: (2 × 24) ÷ 6 = 8 Urlaubstage. Bei 3 Arbeitstagen: (3 × 24) ÷ 6 = 12 Urlaubstage.

Minijob mit festen Arbeitstagen berechnen

Wer jeden Montag und Mittwoch arbeitet, hat 2 feste Arbeitstage pro Woche – egal wie lange. Die Berechnung ist damit eindeutig: 8 bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Während des Urlaubs zahlt der Arbeitgeber das Urlaubsentgelt weiter, berechnet nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn (§ 11 BUrlG).

Minijob mit unregelmäßigen Arbeitstagen – die 13-Wochen-Regel

Arbeitet ein Minijobber in wechselnden Schichten ohne feste Wochentage, gilt der Durchschnitt der letzten 13 Wochen als Berechnungsgrundlage:

  1. Gesamtzahl der Arbeitstage in den letzten 13 Wochen summieren
  2. Durch 13 teilen → durchschnittliche Arbeitstage pro Woche
  3. Ergebnis in die Formel einsetzen

Beispiel: 27 Arbeitstage in 13 Wochen → Durchschnitt 2,08 Tage/Woche → Urlaubsanspruch: 20 ÷ 5 × 2,08 = 8,3 → aufgerundet 9 Urlaubstage.

Was tun, wenn der Arbeitgeber Urlaub im Minijob verweigert?

§ 13 Abs. 1 BUrlG schließt jeden Verzicht auf Urlaubsanspruch aus – auch im Arbeitsvertrag. Die Klausel „Urlaub ist durch den Stundenlohn abgegolten" ist unwirksam. Vorgehen bei Verweigerung:

  1. Urlaub schriftlich beantragen und auf § 3 BUrlG verweisen
  2. Bei Ablehnung schriftlich Begründung einfordern
  3. Gewerbeaufsichtsamt einschalten
  4. Klage beim Arbeitsgericht – kein Anwaltszwang im ersten Rechtszug, kostenfrei

Der Urlaubsanspruch verjährt erst nach 3 Jahren und nur dann, wenn der Arbeitgeber seinen Hinweispflichten nachgekommen ist.

German vacation planner UI, modern leave calculator, clean blue dashboard, holiday calendar app, minimal web design, employee vacation tracker, realistic SaaS interface, 4k

Urlaubsrechner bei Kündigung – Der 30. Juni entscheidet alles

Ob jemand den vollen oder nur den anteiligen Urlaubsanspruch erhält, hängt vom Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab. Der entscheidende Stichtag ist der 30. Juni.

Ausscheiden bis zum 30. Juni – anteilige Berechnung nach § 5 BUrlG

Wer bis einschließlich 30. Juni aus dem Unternehmen ausscheidet und die 6-monatige Wartezeit erfüllt hat, erhält ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat: (volle Beschäftigungsmonate ÷ 12) × Resturlaub = Urlaubsanspruch.

Beispiel: Kündigung zum 31. Mai, 20 Tage Jahresurlaub, 5-Tage-Woche: (5 ÷ 12) × 20 = 8,33 → aufgerundet 9 Urlaubstage. Achtung: Nur volle Monate zählen. Wer am 15. eines Monats kündigt, erhält für diesen Monat nichts.

Ausscheiden ab 1. Juli – voller gesetzlicher Mindesturlaub

Wer nach dem 30. Juni ausscheidet und mindestens 6 Monate im Betrieb war, hat Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub. Eine anteilige Kürzung des gesetzlichen Mindesturlaubs ist nach § 5 Abs. 1 BUrlG nicht zulässig. Bei vertraglich vereinbartem Mehrurlaub kann der darüber hinausgehende Teil anteilig gekürzt werden – aber nur mit einer ausdrücklichen „pro-rata-temporis"-Klausel im Arbeitsvertrag.

Urlaubsabgeltung berechnen – Formel und Beispiel

Kann Resturlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, zahlt der Arbeitgeber ihn aus (§ 7 Abs. 4 BUrlG): (Bruttogehalt × 3) ÷ 65 Arbeitstage × Resturlaubstage = Urlaubsabgeltung.

Beispiel: 2.800 € Bruttogehalt, 5 Resturlaubstage, 5-Tage-Woche: (2.800 × 3) ÷ 65 = 129,23 € pro Tag × 5 = 646,15 € brutto. Variable Vergütungsbestandteile wie Provisionen der letzten 13 Wochen werden dem Gehalt zugerechnet.

Urlaubsbescheinigung nach § 6 BUrlG – das vergessene Dokument beim Jobwechsel

Beim Arbeitgeberwechsel ist die Urlaubsbescheinigung nach § 6 Abs. 2 BUrlG Pflicht. Der alte Arbeitgeber muss sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellen. Sie dokumentiert, wie viele Urlaubstage im laufenden Kalenderjahr bereits gewährt oder abgegolten wurden. Ohne diese Bescheinigung kann der neue Arbeitgeber die Urlaubsgewährung hinausschieben, bis das Dokument vorliegt (§ 6 Abs. 1 BUrlG).

Was die Urlaubsbescheinigung enthalten muss:

  • Beschäftigungszeitraum beim alten Arbeitgeber
  • Jährlicher Urlaubsanspruch (gesetzlich und/oder vertraglich)
  • Bereits genommene Urlaubstage im laufenden Kalenderjahr
  • Abgegoltene Urlaubstage
  • Arbeitszeitmodell (5- oder 6-Tage-Woche)

Verweigert der alte Arbeitgeber die Ausstellung, droht ihm Schadensersatz – etwa wenn der Arbeitnehmer bereits gebuchten Urlaub stornieren muss.

Urlaubsrechner Eintrittsdatum – Wartezeit und anteiliger Urlaubsanspruch

Nach § 4 BUrlG entsteht der volle Urlaubsanspruch erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Das ist die Wartezeit.

Die 6-Monate-Wartezeit nach § 4 BUrlG – was viele falsch verstehen

Die Wartezeit bedeutet nicht, dass vor Ablauf der 6 Monate kein Urlaub genommen werden darf. Sie bedeutet, dass der volle Jahresurlaub erst nach 6 Monaten entsteht. Davor gilt: Für jeden vollen Beschäftigungsmonat entsteht 1/12 des Jahresurlaubs. Dieser anteilige Urlaub darf beantragt werden – der Arbeitgeber darf ihn nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Beispiel: Eintrittsdatum 1. April, Jahresurlaub 20 Tage, Urlaubsantrag im Juni (nach 2 vollen Monaten): (2 ÷ 12) × 20 = 3,33 → aufgerundet 4 Tage anteiliger Urlaubsanspruch.

Urlaubsanspruch in der Probezeit – der Mythos vom Urlaubsverbot

Weit verbreitet, aber falsch: In der Probezeit gebe es keinen Urlaub. Richtig ist: Die Probezeit ist rechtlich Teil der Wartezeit. Ab dem ersten Monat entsteht ein anteiliger Urlaub, der auch in der Probezeit genommen werden kann.

Wer im Oktober eines Jahres beginnt, sammelt bis Dezember 3 Monate an – das entspricht 5 Tagen anteiligem Mindesturlaub. Da die 6-monatige Wartezeit das Jahresende überschreitet, überträgt sich der Urlaub ins Folgejahr.

Elternzeit und Mutterschutz – zwei völlig verschiedene Regeln

Elternzeit und Mutterschutz werden oft verwechselt. Die Urlaubsregelungen sind grundverschieden.

Elternzeit – Arbeitgeber kann um 1/12 pro Monat kürzen (§ 17 BEEG)

Während der Elternzeit entsteht weiterhin Urlaubsanspruch. Der Arbeitgeber darf den Jahresurlaub jedoch für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um 1/12 kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG). Diese Kürzung tritt nicht automatisch ein – der Arbeitgeber muss sie ausdrücklich schriftlich erklären, während das Arbeitsverhältnis noch besteht. Schweigen bedeutet: kein Kürzungsrecht.

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2024 (Az. 9 AZR 165/23) entschieden: Eine Arbeitnehmerin, die von 2015 bis 2020 durchgehend in Mutterschutz und Elternzeit war, erhielt Urlaubsabgeltung für 146 Urlaubstage – weil der Arbeitgeber keine rechtzeitige Kürzungserklärung abgegeben hatte.

Bereits vor der Elternzeit erworbener Resturlaub (Alturlaub) darf niemals gekürzt werden (EuGH C-415/12). Wer während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, hat überhaupt keinen Kürzungsanspruch des Arbeitgebers.

Mutterschutz – Urlaubsanspruch bleibt vollständig erhalten

Während der Mutterschutzfrist darf der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch nicht kürzen (§ 24 MuSchG). Urlaub, der vor dem Mutterschutz nicht genommen wurde, verfällt nicht – er überträgt sich auf die Zeit nach der Rückkehr.

Urlaubsrechner Elternzeit: Resturlaub nach Rückkehr berechnen

(Jahresurlaub – gekürzte Monate × (Jahresurlaub ÷ 12)) + übertragener Resturlaub vor Elternzeit

Beispiel: 20 Tage Jahresurlaub, 6 Monate Elternzeit, Arbeitgeber erklärt Kürzung: 6 × (20 ÷ 12) = 10 Tage → verbleibender Anspruch: 10 Tage, zuzüglich jedem Resturlaub, der vor der Elternzeit nicht genommen wurde.

Resturlaub – Wann Urlaubstage verfallen und wann nicht

Verfallsfrist 31. März – die Grundregel nach § 7 BUrlG

Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Übertragener Urlaub muss bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden – sonst verfällt er (§ 7 Abs. 3 BUrlG).

EuGH-Urteil C-619/16 – Urlaub verfällt nicht, wenn der Arbeitgeber nicht informiert hat

Der Europäische Gerichtshof hat in den verbundenen Entscheidungen C-619/16 und C-684/16 vom 6. November 2018 klargestellt: Resturlaub darf nicht automatisch verfallen, nur weil ein Arbeitnehmer ihn nicht beantragt hat. Der Arbeitgeber muss aktiv dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaub nehmen kann:

  • Den Arbeitnehmer schriftlich über die Anzahl seiner noch offenen Urlaubstage informieren
  • Ihn ausdrücklich auffordern, den Urlaub zu nehmen
  • Ihn klar und rechtzeitig warnen, dass der Urlaub verfällt, wenn er nicht genommen wird

Fehlt dieser Hinweis, beginnt auch die 3-jährige Verjährungsfrist nicht zu laufen (BAG, Urteil vom 20.12.2022, Az. 9 AZR 266/20).

Krankheit im Urlaub – § 9 BUrlG stoppt die Uhr

Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs und weist die Krankheit durch ein ärztliches Attest nach, zählen die Krankheitstage nicht als Urlaubstage (§ 9 BUrlG) und werden dem Jahresurlaub wieder gutgeschrieben. Bei Langzeiterkrankung verfällt der Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres – also am 31. März des übernächsten Jahres.

Sonderfälle im Urlaubsrechner

Schwerbehinderung – 5 Zusatztage nach § 208 SGB IX

Arbeitnehmer mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche (§ 208 Abs. 1 SGB IX). Der Zusatzurlaub skaliert mit den Arbeitstagen:

Arbeitstage pro WocheZusatzurlaub Schwerbehinderung
5 Tage5 Tage
4 Tage4 Tage
3 Tage3 Tage

Der Anspruch gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung – auch rückwirkend, wenn die Anerkennung später erfolgt. Bei Gleichstellung (GdB 30 oder 40) besteht kein Anspruch auf Zusatzurlaub.

Urlaubsanspruch TVöD – 30 Tage im öffentlichen Dienst

Alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst erhalten seit 2025 einheitlich 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche – unabhängig von Dienstalter oder Entgeltgruppe. Im Sparkassenbereich (TVöD-S) können tariflich bis zu 34 Tage vereinbart sein. Zusätzlich haben Beschäftigte im Schicht- oder Wechselschichtdienst Anspruch auf Zusatzurlaub nach § 27 TVöD.

Urlaubsanspruch Jugendliche – § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz

Für jugendliche Arbeitnehmer gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das in § 19 einen erhöhten Urlaubsanspruch vorschreibt:

Alter zu Beginn des KalenderjahresMindesturlaub (Werktage)
Unter 16 Jahre30 Werktage
Unter 17 Jahre27 Werktage
Unter 18 Jahre25 Werktage

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres gilt der reguläre Anspruch nach BUrlG.

Verwandte Rechner

Häufig gestellte Fragen zum Urlaubsrechner

Wie viele Urlaubstage habe ich bei einer 5-Tage-Woche?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Arbeitstage pro Jahr. Viele Arbeitsverträge gewähren mehr – üblich sind 25 bis 30 Tage.

Zählt die Mittagspause als Urlaubszeit?

Nein. Urlaub berechnet sich nach Arbeitstagen, nicht nach Stunden oder Pausen. Eine Pause innerhalb eines Arbeitstages verändert den Urlaubsanspruch nicht.

Was passiert mit meinem Resturlaub, wenn ich kündige?

Nicht genommener Urlaub ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszuzahlen (§ 7 Abs. 4 BUrlG), berechnet nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen.

Kann ein Arbeitgeber Minijobbern Urlaub generell verweigern?

Nein. Das BUrlG gilt für alle Arbeitnehmer ohne Ausnahme. Jede Klausel, die Urlaubsanspruch für Minijobber ausschließt, ist unwirksam (§ 13 Abs. 1 BUrlG).

Wie berechne ich den Urlaubsanspruch, wenn ich im April angefangen habe?

Wer am 1. April beginnt, arbeitet im ersten Kalenderjahr 9 volle Monate (April–Dezember). Der Gesamtanspruch für das Jahr beträgt: (9 ÷ 12) × 20 = 15 Tage bei 20 Tagen Jahresurlaub.

Können Urlaubstage aus dem Vorjahr nach dem 31. März noch genommen werden?

Grundsätzlich verfallen sie am 31. März. Hat der Arbeitgeber jedoch nicht rechtzeitig schriftlich auf den drohenden Verfall hingewiesen, verfällt der Urlaub nicht (EuGH C-619/16).

Wie viel ist mein Urlaubstag in Euro wert?

Formel: (Bruttogehalt × 3) ÷ 65 Arbeitstage = Tagessatz bei 5-Tage-Woche. Bei 3.000 € brutto: 9.000 ÷ 65 = 138,46 € pro Urlaubstag.

Letzte Worte

Der Urlaubsanspruch ist kein Bonus – er ist ein gesetzlich geschütztes Recht, das für jeden Arbeitnehmer gilt: Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Elternzeit. Nutzen Sie den Urlaubsrechner für Ihre konkrete Situation.

Redaktion Arbeitszeitrechner

Zuletzt aktualisiert am 20. Juli 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung.