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Mindestlohn 2026: 13,90 Euro und was das für Ihren Lohn bedeutet

Sie sehen den neuen Mindestlohn in den Schlagzeilen, aber auf Ihrem Konto landet weniger, als Sie erwartet hatten? Brutto und netto werden jedes Jahr verwechselt — dieser Ratgeber erklärt, was 2026 wirklich gilt.

Mindestlohn 2026 von 13,90 Euro pro Stunde

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 € brutto pro Stunde (2025: 12,82 €, +8,4 %). Zum 1. Januar 2027 steigt er weiter auf 14,60 €. Der Mindestlohn ist immer ein Bruttowert — Steuern und Sozialabgaben werden noch abgezogen.

Wer hat Anspruch, wer ist ausgenommen?

Der Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten in Deutschland, über alle Branchen und Regionen hinweg — Vollzeit, Teilzeit und Minijob gleichermaßen. Zahlt ein Arbeitgeber weniger, handelt er rechtswidrig; Beschäftigte können den Differenzbetrag nachträglich einfordern.

Ausnahmen: Auszubildende (eigene Ausbildungsvergütung), Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten einer neuen Beschäftigung, Pflichtpraktika im Rahmen von Ausbildung/Studium. Zusätzlich gelten in manchen Branchen höhere, für allgemeinverbindlich erklärte Branchenmindestlöhne, die dann maßgeblich sind.

Mindestlohn und Minijob-Grenze

Die Minijob-Verdienstgrenze steigt 2026 auf 603 € im Monat, weil sie an den Mindestlohn gekoppelt ist. Bei 13,90 €/Std. ergibt das eine maximale Arbeitszeit von rund 43 Stunden im Monat. Wer mehr arbeitet, riskiert den Rutsch in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung — Details im Ratgeber Arbeitszeitkonto Minijob.

Was bleibt netto?

Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich mit dem Mindestlohn 2026 ein Bruttomonatslohn von rund 2.340–2.410 € (je nach Arbeitstagen im Monat). Wie viel netto bleibt, hängt von Steuerklasse, Familienstand und Kinderzahl ab — eine alleinstehende Person in Steuerklasse I behält grob rund zwei Drittel als Nettolohn. Für die genaue Berechnung nach Steuerklasse: Mindestlohnrechner.

Eigenen Stundenlohn prüfen & bei Unterzahlung vorgehen

Teilen Sie Ihren monatlichen Bruttolohn durch die geleisteten Arbeitsstunden. Beispiel: 1.800 € brutto ÷ 130 Std. ≈ 13,85 €/Std. — knapp unter dem Mindestlohn, also Anspruch auf Nachzahlung. Nutzen Sie den Stundenlohnrechner und den Arbeitszeitrechner zur Ermittlung Ihrer tatsächlichen Stunden.

Bei zu geringer Zahlung: zunächst ansprechen (oft ein Rechenfehler), dann schriftlich einfordern (Ausschlussfristen im Arbeits-/Tarifvertrag beachten). Zuständig für Kontrollen ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 genau?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde. 2027 steigt er auf 14,60 €.

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs?

Ja. Auch im Minijob gilt der Mindestlohn. Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat, was etwa 43 Arbeitsstunden entspricht.

Wer bekommt keinen Mindestlohn?

Auszubildende, bestimmte Jugendliche ohne Berufsabschluss, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten und Personen in Pflichtpraktika sind ausgenommen.

Ist der Mindestlohn brutto oder netto?

Der Mindestlohn ist ein Bruttostundenlohn. Steuern und Sozialabgaben werden davon noch abgezogen.

Fazit

13,90 € pro Stunde ab 2026, 14,60 € ab 2027 — der Mindestlohn gilt fast ausnahmslos für alle. Prüfen Sie Ihren eigenen Stundenlohn regelmäßig, besonders bei unregelmäßigen Arbeitszeiten oder Minijobs.

Redaktion Arbeitszeitrechner

Zuletzt aktualisiert am 20. Juli 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung.